Uitspraak van het Hof van Justitie: het 3D Union-handelsmerk van de LEGO-minifiguur blijft van kracht | 2TTOYS ✓ Official shop<br>

Urteil des Gerichtshofs: Die Marke 3D Union der LEGO-Minifigur bleibt in Kraft

Die BB Services GmbH (die hinter den Bausteinmarken Bluebrixx und Modbrix steht) hat es in ihrer Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof versäumt, die Marke 3D Union der LEGO-Minifigur für ungültig zu erklären. Die ausführlichen Urteilsgründe des Gerichts liegen nun vor. Konkret ging es bei der Klage der BB Services GmbH gegen das Europäische Patentamt (EUIPO), das sich geweigert hatte, die EU-Marke zu löschen. Die LEGO-Gruppe trat im Rechtsstreit als sogenannter Streithelfer auf.

Dem Urteil zufolge wollte die BB Services GmbH die Entscheidung des EUIPO aufheben und die eingetragene Unionsmarke 3D der LEGO-Minifigur beim Europäischen Gerichtshof für nichtig erklären lassen. Darüber hinaus muss das EUIPO die Kosten des Verfahrens tragen. Die Richter folgten der Aufforderung jedoch nicht. Sie wiesen die Klage ab. Darüber hinaus hat die BB Services GmbH die Kosten zu tragen.

Gute Entscheidung für LEGO-Fans?

So weit so gut – oder nicht? Denn wer sich die Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofs genauer anschaut, erkennt, dass sich die Richter vor allem zu den wesentlichen Teilen der LEGO-Minifigur und ihren technischen Eigenschaften geäußert haben.

Glaubt man dem Fazit des Klemmenportals justbricks.de, dürfte die jüngste Aussage „wegweisend“ für alle Alternativhersteller sein. Unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof wäre es für sie künftig einfacher, eigene Figuren zu vermarkten oder zu verkaufen.

Die Marke 3D Union der LEGO Minifigur bleibt geschützt

Ob dies in der Praxis der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Die LEGO-Gruppe wird sicherlich weiterhin nichts tun, um sicherzustellen, dass ihre wohl wertvollste Marke geschützt bleibt.

Zur Erläuterung: Auf EU-Ebene gibt es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und darin das Europäische Gericht erster Instanz (EuGH). Das Europäische Gericht erster Instanz ist für bestimmte Arten von Klagen und Klagen natürlicher und juristischer Personen zuständig. Gegen Entscheidungen kann Berufung eingelegt werden, die auf rechtliche Fragen beschränkt ist; Der Sitz dieser beiden Gerichte ist Luxemburg. Der Übersichtlichkeit halber wurde der Artikel entsprechend bearbeitet.

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