Uitspraak van het Hof van Justitie: het 3D Union-handelsmerk van de LEGO-minifiguur blijft van kracht | 2TTOYS ✓ Official shop<br>

Urteil des Gerichtshofs: Die Marke 3D Union der LEGO-Minifigur bleibt in Kraft

Die BB Services GmbH (die hinter den Bausteinmarken Bluebrixx und Modbrix steht) hat es in ihrer Berufung vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof versĂ€umt, die Marke 3D Union der LEGO-Minifigur fĂŒr ungĂŒltig zu erklĂ€ren. Die ausfĂŒhrlichen UrteilsgrĂŒnde des Gerichts liegen nun vor. Konkret ging es bei der Klage der BB Services GmbH gegen das EuropĂ€ische Patentamt (EUIPO), das sich geweigert hatte, die EU-Marke zu löschen. Die LEGO-Gruppe trat im Rechtsstreit als sogenannter Streithelfer auf.

Dem Urteil zufolge wollte die BB Services GmbH die Entscheidung des EUIPO aufheben und die eingetragene Unionsmarke 3D der LEGO-Minifigur beim EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr nichtig erklĂ€ren lassen. DarĂŒber hinaus muss das EUIPO die Kosten des Verfahrens tragen. Die Richter folgten der Aufforderung jedoch nicht. Sie wiesen die Klage ab. DarĂŒber hinaus hat die BB Services GmbH die Kosten zu tragen.

Gute Entscheidung fĂŒr LEGO-Fans?

So weit so gut – oder nicht? Denn wer sich die UrteilsbegrĂŒndung des EuropĂ€ischen Gerichtshofs genauer anschaut, erkennt, dass sich die Richter vor allem zu den wesentlichen Teilen der LEGO-Minifigur und ihren technischen Eigenschaften geĂ€ußert haben.

Glaubt man dem Fazit des Klemmenportals justbricks.de, dĂŒrfte die jĂŒngste Aussage „wegweisend“ fĂŒr alle Alternativhersteller sein. Unter Berufung auf den EuropĂ€ischen Gerichtshof wĂ€re es fĂŒr sie kĂŒnftig einfacher, eigene Figuren zu vermarkten oder zu verkaufen.

Die Marke 3D Union der LEGO Minifigur bleibt geschĂŒtzt

Ob dies in der Praxis der Fall sein wird, bleibt abzuwarten. Die LEGO-Gruppe wird sicherlich weiterhin nichts tun, um sicherzustellen, dass ihre wohl wertvollste Marke geschĂŒtzt bleibt.

Zur ErlĂ€uterung: Auf EU-Ebene gibt es den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) und darin das EuropĂ€ische Gericht erster Instanz (EuGH). Das EuropĂ€ische Gericht erster Instanz ist fĂŒr bestimmte Arten von Klagen und Klagen natĂŒrlicher und juristischer Personen zustĂ€ndig. Gegen Entscheidungen kann Berufung eingelegt werden, die auf rechtliche Fragen beschrĂ€nkt ist; Der Sitz dieser beiden Gerichte ist Luxemburg. Der Übersichtlichkeit halber wurde der Artikel entsprechend bearbeitet.

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